{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:40,“Nummer“:“P040″,“Typ_lang“:“Sackgasse (VZ 357) als durchlässig kennzeichnen“,“Typ_kurz“:“SDK“,“Zustand“:“Beschilderung mit Verkehrszeichen 357 \“Sackgasse\“, obwohl die Verbindung für den Fuß- und Radverkehr durchlässig ist. „,“Beschreibung“:“Beschilderung mit Verkehrszeichen 357-50 \“Durchlässige Sackgasse\“. „,“Begründung“:“Nicht ortskundige Zufußgehende und Radfahrende werden abgehalten die Verbindung zu nutzen. Eine durchgehende korrekte StVO-Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz. „,“Sonstiges“:null,“Umsetzungstyp“:“Verkehrsrechtliche_Massnahme“,“Sofortprogramm“:true,“Foto 1″:“192″,“Foto 2″:null,“Straße“:“Bahnstraße“,“Verkehrsmengen“:null,“Baulast“:“Hochschulstadt Geisenheim“,“Gebietskörperschaft 1″:“Kernstadt Geisenheim“,“Gebietskörperschaft 2″:null,“Netzkategorie_Rad“:“Radgrundverbindung“,“Netzkategorie_Fuss“:“Hauptgehverbindung“,“Verbindung“:“Anbindung Bahnhof“,“Schulverbindung“:“0″,“B+R – Verbindung“:“2″,“Freizeitverbindung“:null,“Sensibler Bereich“:“{\“KITA\“}“,“Schutzgebiete“:null,“Handlungsfeld“:“{\“Fußverkehr\“,\“Radverkehr\“}“,“Musterlösung 1″:“VDS_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“MDB“:null,“Meldungen (1. OB)“:1,“Likes (2. OB)“:null,“Dislikes (2. OB)“:null,“Differenz (2. OB)“:null,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:null,“Fahrkomfort-Ist \/ Barrierefreiheit-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll \/ Barrierefreiheit-Soll“:null,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:null,“Potenzial_Rad“:7,“Priorität (Wert)“:43,“Priorität (A-D)“:“D“,“Priorität (Manuell)“:null,“Kostenrahmen“:null,“Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis“:null,“Notiz intern“:““,“Potenzial_Fuss“:18},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[7.966391800000000245063347392715513706207275390625,49.9855583999999879551978665404021739959716796875]}}
Ein Kommentar
Die hier zu lesende Beschreibung ist nicht ganz richtig: Die Verbindung ist nur für den Fußverkehr durchlässig – jedenfalls nach der aktuellen Beschilderung, auch wenn diese vermutlich falsch ist. Die Freigabe der Einbahnstraße ist nämlich nur bis zum Schloss Kosakenberg vorhanden. Dort steht Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ ohne jegliche Einschränkung. Erst ab Gartenstraße ist die Bahnstraße mit einem Zusatzzeichen unter Zeichen 267 für den Radverkehr in der Gegenrichtung frei gegeben. Bemerkenswert ist, dass hinter der Gartenstraße Richtung Bahnhof ein Schild „Radfahrer im Gegenverkehr“ steht, so dass man davon ausgehen muss, dass am Schild beim Schloss das Zusatzzeichen nur vergessen wurde.