{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:13,“Nummer“:“P012″,“Typ_lang“:“Sonstiges“,“Typ_kurz“:“SON“,“Zustand“:“Die betrachtete Stelle ist mit dem Verkehrszeichen 267 \“Verbot der Einfahrt\“ und dem Zusatzzeichen \“Radfahrer bitte Gehweg andere Straßenseite benutzen\“ beschildert. Auf der anderen Straßenseite ist kein Gehweg vorhanden. Die Einbahnstraße ist am östlichen Ende des Löserwegs durch das Zusatzzeichen \“Radverkehr frei\“ für den Radverkehr freigegeben. „,“Beschreibung“:“Vorhandenes Zusatzzeichen entfernen. Ersetzen durch das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“.“,“Begründung“:“StVO-Beschilderung muss sinnvoll und durchgängig vorhanden sein. „,“Sonstiges“:null,“Umsetzungstyp“:“Verkehrsrechtliche_Massnahme“,“Sofortprogramm“:true,“Foto 1″:“57″,“Foto 2″:“58″,“Straße“:“Löserweg“,“Verkehrsmengen“:null,“Baulast“:“Hochschulstadt Geisenheim“,“Gebietskörperschaft 1″:“Kernstadt Geisenheim“,“Gebietskörperschaft 2″:null,“Netzkategorie_Rad“:“Radgrundverbindung“,“Netzkategorie_Fuss“:“Grundgehverbindung“,“Verbindung“:“Rheingauschule\/St-Ursula-Schule – Östliches Stadtgebiet“,“Schulverbindung“:“2″,“B+R – Verbindung“:“0″,“Freizeitverbindung“:null,“Sensibler Bereich“:null,“Schutzgebiete“:null,“Handlungsfeld“:“{\“Radverkehr\“}“,“Musterlösung 1″:null,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“MDB“:null,“Meldungen (1. OB)“:null,“Likes (2. OB)“:null,“Dislikes (2. OB)“:null,“Differenz (2. OB)“:null,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:null,“Fahrkomfort-Ist \/ Barrierefreiheit-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll \/ Barrierefreiheit-Soll“:null,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:null,“Potenzial_Rad“:5,“Priorität (Wert)“:29,“Priorität (A-D)“:“D“,“Priorität (Manuell)“:null,“Kostenrahmen“:null,“Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis“:null,“Notiz intern“:““,“Potenzial_Fuss“:10},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[7.9653541343854161738136099302209913730621337890625,49.98048117959675806787345209158957004547119140625]}}
Ein Kommentar
Die hier zu lesende Beschreibung ist nicht ganz richtig: „Auf der anderen Straßenseite ist kein Gehweg vorhanden.“ Es existiert ein unbefestigter Weg, der etwas breiter ist (sofern nicht gerade zugewuchert) als der im östlichen Abschnitt des Löserwegs.
Hintergrund der merkwürdigen Regelung dürfte sein, dass eine Zufahrt zum Fuß- und Radweg südlich der Rheingauschule hergestellt werden sollte. In der Rosengartenstraße Ecke Müller-Thurgau-Straße gibt es auch keinen Hinweis auf entgegenkommenden Radverkehr. Für den aus dem Fuß- und Radweg südlich der Rheingauschule kommenden Radverkehr fehlt an der Einmündung Rosengartenstraße/Löserweg eine Beschilderung. Wer links abbiegt fährt entgegen der nicht frei gegebenen Einbahnstraße in der Rosengartenstraße in die falsche Richtung.
Grundsätzlich ist die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr zur Vermeidung von Umwegen in der Regel sinnvoll. Der Löserweg weist aber starken Kfz-Verkehr auf, insbesondere viele Busse und Lkw. Eine Freigabe für den Radverkehr ist nur dann sicher machbar, wenn auf die Parkplätze verzichtet würde. Da aber bereits eine Umfahrung südlich der Bebauung zur Uferstraße existiert, wäre die Freigabe nur für die direkten Anwohner nötig.